Blindenwerkstatt „Holger Sieben“

 

Die Blindenwerkstätte Holger Sieben wurde 1995 gegründet und erhielt im Oktober 1995 die staatliche Anerkennung.

Zunächst wurde in Leese eine Weberei eingerichtet. Im Dezember 1999 wurde der Standort nach Rehburg-Loccum verlegt, wo ein ehemaliges Bundeswehr-Gelände erschlossen wurde.

 

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Auf diesem Gelände wohnen und arbeiten nun Blinde und Behinderte sowie nicht behinderte Menschen zusammen. Hier werden alle Produktionsstufen, die Verwaltung und der Versand zusammengeführt. Auch die Betreuung der Blinden und Behinderten wird hier mit Unterkunft und Freizeit angeboten.

 

Aktuell arbeiten fast 100 blinde, sehbehinderte und schwerbehinderte Mitarbeiter in den verschiedenen Bereichen der Blindenwerkstätte Holger Sieben. Produziert werden Besen, Bürsten, Korbwaren, Webartikel sowie Strick- und Seilerwaren gemäß dem Blindenwarenvertriebsgesetz.

 

Der Verkauf von Blindenware hat aufgrund vieler schwarzer Schafe, die an der Haustür angeblich von Blinden hergestellte Ware verkaufen, einen schlechten Ruf. Aus diesem Grund raten wir von Haustürgeschäften dringend ab. Die Zeiten, in denen blinde Menschen von Tür zu Tür geschickt wurden, um ihre eigenen Waren mit dem Mitleid zu verkaufen, sind gottseidank vorbei. Falls jemand an Ihre Haustür kommt, lassen Sie sich auf jeden Fall eine Legitimation einer staatlich anerkannten Blindenwerkstätte zeigen.

 

Jedes Blindenerzeugnis trägt das gesetzliche Blindenwarensymbol: zwei Hände, die zur Sonne greifen. Weisen Sie Waren ohne dieses Zeichen zurück.

 

Die Blindenwerkstätte Holger Sieben arbeitet ausschließlich mit sorgfältig ausgewählten Kundenbetreuern zusammen, die für unsere blinden und sehbehinderten Handwerker Arbeitsaufträge einholen. Die Kundenbetreuer rufen Sie ausschließlich mit Rufnummernerkennung an. Nach der Bestellung erhalten Sie eine Auftragsbestätigung, in der Sie Ihre übermittelten persönlichen Daten und Ihre Bestellung prüfen können.

 

Nach Fertigstellung erhalten Sie Ihre Ware im versicherten Paket samt Rechnung.

Erst jetzt bezahlen Sie die Rechnung.

 

Blindenhandwerk – eine saubere Sache Die gravierend hohe Arbeitslosenquote und damit das Ausschalten des enorm wichtigen Lebensbereiches Arbeit zur Schaffung sozialer Kontakte und der Stärkung des Selbstwertgefühls führen bei einem nicht geringen Teil, vor allem bei den behinderten Menschen, zu Rückzug und Resignation und dem Gefühl der Diskriminierung bzw. des Ausgeschlossen Seins vom gesellschaftlichen Leben.

 

Der behinderte Mensch ist ein Testfall für Menschlichkeit und Verantwortungsbereitschaft. Die blinden und sehbehinderten Handwerker sind wegen ihrer vielfältigen Einschränkungen auf unsere besondere Unterstützung im privaten wie beruflichen Leben angewiesen. Sie beruflich bestmöglich zu integrieren, ist eine ganz besondere gesellschaftliche Aufgabe, wenn wir bedenken, wie wichtig Arbeit und Beruf für diese Menschen sind.

 

Damit wächst wieder die Bedeutung des Blindenhandwerks. Die Blindenwerkstätte Holger Sieben in Leese wurde 1995 gegründet und erhielt im Oktober 1995 die staatliche Anerkennung. In Leese wurde eine Weberei eingerichtet. Im Dezember 1999 wurde der Standort nach Rehburg-Loccum verlegt, wo ein Gelände erschlossen wurde, auf dem Blinde und Behinderte sowie nicht behinderte Menschen wohnen und arbeiten. Hier werden alle Produktionsstufen, die Verwaltung und der Versand zusammengeführt.

 

Auch die Betreuung der Blinden und Behinderten wird hier mit Verpflegung, Unterkunft und Freizeit gelöst. Es sind hier bis heute viele neue Arbeitsplätze entstanden. Durch den Kauf der von blinden Handwerkern hergestellten Produkte können Sie einen wesentlichen Beitrag zur Erhaltung und Schaffung neuer Arbeitsplätze für Blinde und Behinderte leisten.

 

Wir bemühen uns, in Übereinstimmung mit der Arbeitsverwaltung und verschiedenen Blindenausbildungszentren geeignete Arbeitsplätze zur Verfügung zu stellen. Dies führt zu höherer Produktion und erfordert verstärkte Absatzbemühungen. Da öffentliche Aufträge auf Grund der Sparmaßnahmen ständig rückläufig sind, sind wir mehr denn je auf Lieferungen an Handel, Industrie und den privaten Bereich angewiesen.

 

Jeder Auftrag von Ihnen bedeutet also eine Hilfe und ein Stück Lebensqualität für unsere blinden Handwerker, die vom Schicksal erheblich benachteiligt wurden.

 

Produktion und Vertrieb der Blinden- und Zusatzwaren erfolgen in unserer Einrichtung streng nach gesetzlichen Bestimmungen, ein Punkt, auf den wir immer wieder hinweisen, da gerade im Blindenhandwerk leider sehr viele unseriöse Geschäfte gemacht werden, durch die vielleicht auch Ihr Vertrauen in unsere Arbeit schon gemindert wurde.

 

Unser Land wird geradezu überschwemmt von Vertretern aus allen Bereichen der Wirtschaft. Oft versucht man Sie durch Redensarten, wie „ich komme vom Blindenverein“ oder „ich bin für den Verkauf von Blindenware in diesem Bezirk zuständig“ irrezuführen.

 

Wir gestatten uns daher, Ihnen einige Worte zur Aufklärung an die Hand zu geben:

 

1. Jede Blindenwerksatt hat eine Anerkennungsurkunde sowie eine Kennnummer erhalten, die bei den Behörden überprüft werden kann.

 

2. Staatlich anerkannte Blindenwerkstätten sind im Verzeichnis der anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen (herausgegeben von der Bundesanstalt für Arbeit in Nürnberg) aufgeführt.

 

Bitte klicken Sie zuerst auf Werkstätten und geben Sie dann den Suchbegriff „blinden“ ein.

 

3. Wir bitten zur Vermeidung von Missbrauch und zum Schutz vor Übervorteilung und Ausnutzung Ihres sozialen Engagements, um besondere Vorsicht bei telefonisch erbetenen Aufträgen.

 

4. Sie können sich schützen, indem Sie sich Anschrift und insbesondere Telefonnummer nennen lassen und im Zweifel Erkundigungen einziehen, ob es sich wirklich um von Blinden hergestellte Waren handelt. Wir sind gerne Ihr Ansprechpartner.

 

5. Die von Ihnen bestellte Ware muss immer direkt von der Blindenwerkstätte geliefert und berechnet werden. Lieferung und Berechnung durch dritte ist unzulässig. Erhalten Sie Ware von einer anderen Firma als von einer staatlich anerkannten Blindenwerkstätte, handelt es sich nicht um Blindenwaren nach dem Blindenwaren Vertrieb Gesetz.

 

6. Das gesetzlich geschützte Blindenwarenzeichen darf nicht fehlen. Jeder Artikel muss damit gekennzeichnet sein.

 

Mit dem Kauf von Blindenware leisten Sie nicht nur einen Beitrag zur Unterstützung blinder Handwerker, sondern Sie sparen auch die Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertengesetz. Arbeitgeber können von der Ausgleichsabgabe weitgehend befreit werden, wenn Sie ihren Bedarf an Bürsten und Besen, Strick- und Webwaren aller Art bei uns decken. Der abzugsfähige Betrag wird auf unserer Rechnung gesondert ausgewiesen. Über eine Bestellung würden wir uns sehr freuen.

 

Haben Sie noch Fragen, Anregungen oder Sonderwünsche, so nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir haben immer ein offenes Ohr für Sie.